Wahlarzt- Was bedeutet das?
Ein Wahlarzt ist ein freiberuflich tätiger Arzt ohne Kassenvertrag. Als solcher legt der Wahlarzt seine Honorarnote/Rechnung und diese muss vom Patienten vorerst selbst bezahlt werden. Die Honorarnote kann von Ihnen als Patient innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Die Dokumente können Sie sich am Ende der Seite ausdrucken. Von Seiten der Krankenkassen werden dann üblicherweise 80% des Betrages rückerstattet, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Behandlung erhalten würde. Sollten Sie eine Zusatzversicherung/Privatversicherung haben können Sie den Differenzbetrag der Honorarnote bei dieser einreichen und erhalten somit, je nach Vertrag, bis zu 100% der Arztrechnung zurück.
Dasselbe gilt für andere medizinische Leistungen wie z.B. Physiotherapie, Massagen oder der medizinischen Trainingstherapie. Für eine genaue Kostenkalkulation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Physiotherapie/Massage und medizinische Trainingstherapie
Bei chefärztlicher Bewilligung von 10x Physiotherapie ergibt sich in der Regel folgende Kostenaufteilung:
- 50 Min. physiotherapeutische Behandlung 90,- €
- 25 Min. physiotherapeutische Behandlung 50,- €
Die direkte Verrechnung mit den Krankenversicherungsträgern ist leider nicht möglich. Sie erhalten jedoch einen Anteil der Therapieeinheiten zurückerstattet. Die Therapieeinheiten werden nach jeder Behandlung verrechnet. Die Anzahl der für Sie nötigen Einheiten wird die Therapeutin individuell mit Ihnen gemeinsam besprechen. Sie haben danach Anspruch auf die Rückerstattung eines Kostenanteiles, wenn Sie die Honorarnote zusammen mit der chefärztlich bewilligten Verordnung für heilgymnastische Betreuung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.
Die Verordnung Ihres Arztes über 10 x 45 min Einzelheilgymnastik und evtl. 10 x 15 min Massage muss VOR BEENDIGUNG DER THERAPIE BEWILLIGT WERDEN.
Bei einer etwaigen Zusatzversicherung können sie im Anschluss an die Rückvergütung den jeweiligen Selbstbehalt geltend machen. Hierzu benötigen Sie Kopien von Verordnung und Honorarnote!
Anträge für die Rückerstattung der Teilkosten
- Burgenlaendische Gebietskrankenkasse
- BVA
- Kärtner Gebietskrankenkasse
- KFA
- NiederösterreichischeGebietskrankenkasse
- Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
- Salzburger Gebietskrankenkasse
- Steiermaerkische Gebietskrankenkasse
- SVA
- Tiroler Gebietskrankenkasse
- VAA der österreichischen Eisenbahnen
- Vorarlberger Gebietskrankenkasse